zurück zur Liste

Abbrennverbot für Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel


Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im historischen Stadtzentrum zum Jahreswechsel 2023/2024 erlassen.

Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 22/2023 vom 30. November 2023 bekanntgemacht.

Angeordnet wurde, dass am 31.12.2023 und am 01.01.2024 in der Stadt Saalfeld/Saale im Bereich des Altstadtgebietes pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 nicht abgebrannt werden dürfen.

Das Gebiet ist wie folgt eingegrenzt (vgl. Lageplan):

  • westlich beginnend an der Blankenburger Straße 9 über die Blankenburger Straße bis zur Blankenburger Straße 2
  • nordwestlich entlang der Gebäudefront Blankenburger Straße 2, Kirchplatz 2, 3 und 4 bis zur Fleischgasse 1
  • nordöstlich von der Fleischgasse 1 entlang der zum Kirchplatz gewandten Gebäudefront Markt 20, Markt 21 bis einschließlich des Kreuzungsbereichs Markt/Fleischgasse/Darrtorstraße/Saalstraße
  • vom Markt 22 entlang der Gebäudefront Markt 22 bis Köditzgasse 1
  • südöstlich von der Köditzgasse 1 über die Einmündung Köditzgasse zum Markt 1; entlang der Gebäudefront Markt 1 bis Obere Straße 1
  • entlang Obere Straße 1 über die Obere Straße 1a bis 17 bis zum Oberen Tor und vom Oberen Tor entlang der Gebäudefront Obere Straße 34 bis Obere Straße 2 und Markt 6 bis zur nördlichen Gebäudeecke Markt 7
  • von der nördlichen Gebäudeecke Markt 7 entlang der Gebäudefront Brudergasse 1 bis 19, einschließlich dem Münzplatz und vom Münzplatz entlang der Gebäudefront Brudergasse 22 bis 2
  • vom Gebäude Bruderstaße 2 entlang der Gebäudefront bis zur Blankenburger Straße 9
Im übrigen Stadtgebiet gibt keine zusätzlichen Einschränkungen. Allerdings ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen bereits gesetzlich verboten.

Hintergrund

In der historischen Saalfelder Altstadt befindet sich das Denkmalensembles „Stadtkern Saalfeld/Saale", welches aus 100 Einzeldenkmalen besteht und damit den Ehrennamen „Steinerne Chronik Thüringens" begründet. Allein entlang der Straßen Markt, Kirchplatz, Fischmarkt, Münzplatz, Brudergasse und Obere Straße befinden sich ca. 40 historisch unwiederbringliche Kulturdenkmale. Diese denkmalgeschützten Gebäude sind durch ihre wertvolle Bausubstanz Objekte mit besonderer Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit. Ein besonderer Schutz ist notwendig, da sich beim Auftreten eines Brandherdes und nicht rechtzeitigem Einschreiten ein Übergreifen auf die Bausubstanz der gesamten historischen Altstadt ereignen kann.

Zu den Silvesterfeierlichkeiten wird üblicherweise eine Vielzahl von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk z.B. Silvesterraketen, Batterien, Schwärmer, Knallkörper etc.) abgebrannt. Dabei kann es zu einem leichtfertigen Umgang mit diesen pyrotechnischen Gegenständen und daraus resultierend zu erheblichen Gefahren für Anwohner und Besucher sowie für die Gebäude des denkmalgeschützten Ensembles „Stadtkern Saalfeld/Saale" kommen.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 stellen abhängig von der Brenndauer der pyrotechnischen Materialien, deren Temperatur und der Entzündungstemperatur der Auftreffflächen eine erhöhte Brand- und Verletzungsgefahr dar. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) insbesondere Silvesterraketen können beim Abbrennen Temperaturen bis 2000°C entwickeln und bedingen dadurch eine kaum kalkulierbare Brandgefahr für die wertvollen Bauwerke der Altstadt und eine erhöhte Verletzungsgefahr für die Besucher.

Verstöße gegen diese Anordnung können entsprechend § 46 Nr. 9 der 1. SprengV i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 16 SprengG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 50.000,00 EUR geahndet werden.


zurück zur Liste

112

Ihre Nummer für den Notfall