Ehrenamt

Allein sind wir stark - gemeinsam unschlagbar!

Unsere Arbeit ist so vielseitig und spannend wie keine andere. Einst als reine Brandbekämpfer stehen unsere Einsatzkräfte heute noch vielen weiteren Aufgaben gegenüber, von der Allgemeinen Hilfe mit Türöffnungen und Ölspuren über die Rettung aus Höhen und Tiefen bis hin zu Katastrophenschutzeinsätzen. 

Um die Einsatzfähigkeit zukünftig weiterhin gewährleisten zu können, sind ehrenamtliche Kräfte für uns unverzichtbar und dafür brauchen wir Dich, denn jeder kann sich ehrenamtlich bei uns engagieren. Für den Einstieg in den Feuerwehrdienst brauchst Du eine Grundausbildung. Im Anschluss stehen Dir verschiedene Wege offen, ganz nach Deinen jeweiligen Interessen und Fähigkeiten.

Dein Einstieg in die Feuerwehr

Aus- und Weiterbildung

Um aktiv am Feuerwehrdienst teilnehmen zu können, ist eine fundierte Ausbildung unerlässlich. Durch aufeinander aufbauende Lehrgänge wird die notwendige Fachkompetenz sukzessive erlangt und vertieft. Der Grundstein dafür wird in der Grundausbildung (Truppmann Teil I) gelegt, welche ab dem 16. Lebensjahr absolviert werden kann. Im zweiten Abschnitt (Truppmann Teil II) erfolgt die standortspezifische Ausbildung mit der Vertiefung des Fachwissens. Nach Abschluss und vollendetem 18. Lebensjahr ist die Teilnahme an Einsätzen möglich. 

Im Anschluss an die Truppmannausbildung können die Lehrgänge Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Motorkettensägenführer absolviert werden. Hier werden Kenntnisse zum Funken im Feuerwehrdienst, sowie der richtige Umgang mit Atemschutzgeräten und der Motorkettensäge vermittelt. Der Maschinist erlernt die Bedienung sämtlicher Geräte/Aggregate und erwirbt den LKW Führerschein. 

Die ersten Kenntisse in der Führungsaubildung werden im Truppführerlehrgang erworben. In diesem Lehrgang wird tiefgründigeres Wissen erlangt und bestehende Kenntnisse gefestigt. Ziel ist die Befähigung, einen Trupp (2 Einsatzkräfte) selbstständig zu führen. Weitere Ausbildungen auf Führungsebene sind der Lehrgang Gruppenführer oder Zugführer. Dabei werden Grundlagen zum Führen einer Mannschaft, dem zielgerechten Einsatz von Geräten der Einsatztaktik und Baukunde vermittelt.

Alle Ausbildungen werden einheitlich nach landesrechtlichen Regelungen durchgeführt. Das Regelwerk hierfür ist die Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Die Ausbildungen finden entweder auf Kreis- oder auf Landesebene statt.

Lehrgänge

Truppmann

Bei der Truppmannausbildung lernen die Teilnehmer die grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. Dazu werden folgende Ausbildungsabschnitte und Lehrgänge durchlaufen:

Truppmann I
Die Ausbildung (70 Unterrichtseinheiten á 45 min) umfasst neben theoretischen Inhalten praktische Grundlagen und die Vermittlung der entsprechenden Rechtsgrundlagen. Die Teilnehmer erlernen u. a. das fachgerechte Kuppeln der Saugschläuche, das Aufstellen und verwenden der 14 Meter langen Schiebleiter sowie die Verwendung der hydraulischen Rettungsgeräte. Ebenso gehört ein umfangreicher Erste-Hilfe-Kurs und Übungen im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz dazu. 

Truppmann II
Die zweijährige Ausbildung umfasst die Tätigkeit im Ausbildungs- und Einsatzdienst des eigenen Standortes (mindestens 80 Unterrichtseinheiten á 45 min). Dabei erfolgt eine Einweisung in die standorteigenen Fahrzeuge auf Besonderheiten im Einsatzgebiet sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse. 

Ziel ist es, bei einem Einsatz die Funktion des Truppmanns in den taktischen Einheiten Gruppe, Staffel und Trupp unter Anleitung wahrnehmen zu können. Der Lehrgang findet auf Kreisebene und am eigenen Standort statt.

Inhalte:

  • Rechtsgrundlagen
  • Brennen und Löschen
  • Fahrzeugkunde
  • Persönliche Ausrüstung
  • Gerätekunde
  • Rettung
  • Erste-Hilfe
  • Löscheinsatz
  • Technische Hilfeleistung
  • Verhalten bei Gefahr
  • Unfallverhütung

Truppführer

Ein Truppführer ist an der Einsatzstelle für den Trupp und die Erledigung des Einsatzauftrages zuständig. Er muss eventuelle Gefahren für sich und seinen Truppmann erkennen, bekämpfen und der nächsthöheren Führungsebene, dem Gruppenführer, melden. Der Truppführerlehrgang ist Voraussetzung für die weiteren Führungslehrgänge. 

Ziel ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der taktischen Einheit Gruppe oder Staffel. Der Lehrgang findet in 35 Unterrichtseinheiten (á 45 min) auf Kreisebene statt.

Inhalte:

  • Rechtsgrundlagen
  • Brennen und Löschen
  • Fahrzeugkunde
  • Verhalten bei Gefahren
  • Löscheinsatz
  • Brandsicherheitswachdienst
  • Technische Hilfeleistung
  • ABC Gefahrstoffe

Sprechfunker

Sprechfunker sind für die Kommunikation per Funk verantwortlich. Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist der abgeschlossene Truppmann Teil I. Sprechfunker erlangen Rechtsgrundlagen und physikalische Grundlagen des Funkens im BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) Funkverkehr und werden in praktischen Übungen an die Regeln des Sprechfunkbetriebes herangeführt. Der Sprechfunkerlehrgang ist Voraussetzung für alle weiteren Lehrgänge innerhalb der Feuerwehr.

Ziel ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. Der Lehrgang findet in 16 Unterrichtseinheiten (á 45 min) auf Kreisebene statt.

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Physikalisch-technische Grundlagen
  • Sprechfunkbetrieb
  • Kartenkunde

Motorkettensägenführer

Mit dem Erwerb des Motorkettensägenführerscheins erlangen die Teilnehmer die Befähigung zum Führen einer Motorkettensäge. In den Modulen A und B werden Grundlagen über die erweiterte Schutzausrüstung, die Sicherheitseinrichtungen an Kettensägen, das Fällen von Bäumen und das Aufarbeiten von unter Spannung stehendem Holz in Theorie und Paxis vermittelt.

Weiterführend kann das Modul C für Standorte mit Drehleiterfahrzeugen erworben werden. Der Lehrgang findet in 40 Unterrichtseinheiten (á 45 min) auf Kreisebene statt. 

Inhalte:

  • Anforderung an Unfallverhütungsvorschriften
  • Arbeitsschutz
  • Maschinen und Geräte
  • Praktische Ausbildung
  • Wartung und Pflege 

Atemschutzgeräteträger

Atemschutzgeräteträger kommen immer dann zum Einsatz, wenn Atemgifte durch z. B. das Verbrennen oder den Austritt gefährlicher Güter in der Umgebungsluft vorhanden sind. Voraussetzung für die Ausbildung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres, die Feuerwehrdiensttauglichkeit nach G 26/3, der Truppmann Teil I und die Sprechfunkerausbildung. Aufgrund der körperlichen Belastung bedarf es einer guten körperlichen Fitness. Ergänzend zur FwDV 2 wird dieser Lehrgang nach der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) Atemschutz durchgeführt.

Ziel ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz. Der Lehrgang findet in 25 Unterrichtseinheiten (á 45 min) auf Kreisebene statt.

Inhalte:

  • Grundlagen der Atmung, Atemschutztauglichkeit
  • Atemgifte
  • Grundsätze Atemschutzeinsatz
  • Atemschutzgeräteeinsatz

Technische Hilfeleistung

Dieser Lehrgang wird für Technische Hilfeleistungseinsätze benötigt. Vermittelt werden Fähigkeiten zum Trennen verschiedenster Materialien, Öffnen von verunfallten PKW oder eingestürzten Hallen oder Baugruben. Auch das Sichern von Lasten ist Teil der Ausbildung und stellt im Hilfeleistungseinsatz die erste Handlung der Feuerwehr dar.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für Technische Hilfeleistung (auch größeren Umfangs). Der Lehrgang findet in 35 Unterrichtsstunden (á 45 min) auf Kreisebene statt.

 Inhalte:

  • Aufgaben der Feuerwehr
  • Physikalische Grundlagen
  • Hoch- und Tiefbauunfälle
  • Geräte für die Technische Hilfeleistung
  • Verkehrssicherungs- und Beleuchtungsgeräte

Maschinist

Maschinisten erlangen neben einem LKW-Führerschein alle Kenntnisse und Fähigkeiten, um im Einsatz Löschfahrzeuge, Pumpen und sonstige Technik bedienen und verstehen zu können. Im Einsatz übernehmen die Maschinisten den Transport der Mannschaft zum Einsatzort und die Bedienung der Geräte. Voraussetzung für die Absolvierung ist der Führerschein Klasse C, der Truppmann und der Sprechfunkerlehrgang. Für die Fahrzeuge Drehleiter und Rüstwagen müssen aufgrund ihrer technischen Gegebenheiten gesonderte Lehrgänge absolviert werden. 

Ziel ist die Befähigung zum Bedienen von Einsatzfahrzeugen und technischen Geräten sowie Kenntnisse für die Durchführung von Einsatzfahrten. Der Lehrgang findet in 35 Unterrichtseinheiten (á 45 min) auf Kreisebene statt. 

Inhalte:

  • Aufgabenbereiche
  • Löschfahrzeuge
  • Feuerlöschkreiselpumpen 
  • Wasserförderung
  • Motorenkunde 
  • Sonstige Geräte
  • Rechtsgrundlagen

Gruppenführer

Im Lehrgang erhalten die Teilnehmer die Befähigung zum Führen einer Gruppe (acht Einsatzkräfte), einer Staffel (fünf Einsatzkräfte) oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit (drei Einsatzkräfte) sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis Gruppenstärke.

Die Ausbildung erfolgt an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz (TLFKS) in 70 Unterrichtseinheiten (á 45 min).

Inhalte:

  • Führen
  • Rechtsgrundlagen
  • Baukunde
  • Ausbilden
  • ABC-Gefahrstoffe
  • Brennen und Löschen
  • Fahrzeug- und Gerätekunde
  • Rettung
  • Mechanik
  • Einsatzlehre / -taktik
  • Unfallverhütung 
  • Einsatzberichte
  • Brandbekämpung und Hilfeleistung

Zugführer

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges (22 Einsatzkräfte) - einschließlich eines erweiterten Zuges (31 Einsatzkräfte) - sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. 

Die Ausbildung erfolgt an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz (TLFKS) in 70 Unterrichtseinheiten (á 45 min).

Inhalte:

  • Rechtsgrundlagen
  • Ausbilden
  • Führen
  • Einsatzplanung und -vorbereitung
  • Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung
  • Baukunde
  • Neuentwicklung
  • Vorbeugender Brandschutz

Jugendwart

Im Jugendwartlehrgang (Juleica Card) erhalten die Teilnehmer die Befähigung und das erforderliche Wissen, die Jugendarbeit sowohl in technischer als auch in organisatorischer Hinsicht zu leiten und so die Leitung der Feuerwehr zu entlasten. Die Schwerpunkte liegen bei den pädagogischen und psychologischen Grundlagen der Arbeit mit Jugendlichen.  

Weitere Ausbildungen

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt bietet noch folgende weitere Lehrgänge an:

  • Absturzsicherung
  • Träger von Chemikalienschutzanzügen
  • Gewöhnungsübung Brandcontainer

Die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz bietet  eine Vielzahl von weiteren Lehrgängen an, welche im Lehrgangskatalog der TLFKS eingesehen werden können:

Lehrgangskatalog

112

Ihre Nummer für den Notfall