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Hinweise zur Durchführung von Traditionsfeuern


Die Stadt Saalfeld/Saale weist anlässlich der anstehenden Walpurgisnacht darauf hin, dass Traditionsfeuer zwingend vorher beim Ordnungsamt anzuzeigen sind.

 

Die Bestimmungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Saalfeld/Saale vom 31. Januar 2019 hinsichtlich der Sicherheit und Sorgfalt bei Offenen Feuern im Freien (§ 15) sind unbedingt zu einzuhalten.

O. g. Verordnung ist einsehbar unter:

Ordnungsbehördliche Verordnung 2019.pdf

Die Anzeige eines Traditionsfeuers entbindet nicht von anderen gesetzlichen Regelungen.

So sind etwa das Abfallbeseitigungs-, Naturschutz- und Waldrecht zwingend zu beachten. Demzufolge sind z. B. Sicherheitsabstände zum Wald einzuhalten (§ 12 ThürWaldG) und Einschränkungen durch ausgerufene Waldbrandstufen zu beachten. Weiterhin ist nur die Verbrennung von trocknem und unbehandeltem Holz zulässig. Verboten ist insbesondere die Verbrennung von Pflanzenabfällen, frischem Grünschnitt und Müll.

 

André Kley

Stadtinspektor

Sachbearbeiter Ordnungsamt

 

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